Seit dem 01.03.2018 gelten neue Bestimmungen für das Urheberrecht. In der folgenden Übersicht sind für Forschung und Lehre relevante Änderungen bzw. Regelungen dargestellt.
| Erlaubt | Verboten |
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Digitaler Semesterapparat |
Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen:- max. 15% eines Werkes zur Veranschaulichung der Lehre, wenn mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt werden
- vollständiges Werk sofern vergriffen (= nicht vom Buchhandel lieferbar)
- vollständige Abbildungen (als Zitat)
- vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften/ Fachzeitschriften
- vollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
| - Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen von vollständigen Artikeln aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
- Physische Kopien von Noten
- Zugang für Nichtteilnehmer der Veranstaltung
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Forschungsgruppe |
Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen:- max. 15% eines Werkes zur Veranschaulichung der Lehre, wenn mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt werden
- vollständiges Werk sofern es vergriffen ist (= nicht vom Buchhandel lieferbar)
- vollständige Abbildungen (als Zitat)
- vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften / Fachzeitschriften
- vollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
| - für kommerzielle Forschung
- Zugang für unbeteiligte Dritte
- vollständige Artikel aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
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Eigene wissenschaftliche Forschung |
Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen:- max. 75% eines Werkes
- vollständiges Werk sofern es vergriffen ist (= nicht vom Buchhandel lieferbar)
- vollständige Abbildungen (als Zitat)
- vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften / Fachzeitschriften
- vollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
| - vollständige Artikel aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
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Fernleihe | - Kopie von max. 10% eines Werkes
- einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften und Fachzeitschriften
| - Fernleihkopien aus Zeitungen oder Publikumszeitschriften
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Text/Data Mining | - Vervielfältigung des Ausgangsmaterials
- Zugang für beteiligte Personen
| - für kommerzielle Zwecke
- eigene Aufbewahrung nach Abschluss der Forschungsarbeit (darf aber Bibliothek oder Archiv)
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- Eine aktuelle Broschüre des BMBF zum Urheberrecht in der Wissenschaft finden Sie hier.
- Eine zusammenfassende grafische Übersicht finden Sie auch hier.
- Einen Praxisleitfaden für Rechtsfragen bei der Digitalisierung in der Lehre finden Sie hier.
- Hinweise zur Verwendung von Werken in elektronischen Semesterapparaten finden Sie auch hier.
- Ein Buch zu Rechtsfragen bei Open Science (auch zu Forschungsdaten) finden Sie hier.
- Ein frei zugängliches Studienbuch Urheberrecht für Buchwissenschaftler finden Sie hier.
- Ein kurzes Erklärvideo zu digitaler Lehre und Urheberrecht finden Sie hier.
- Hier finden Sie einen Leitfaden "Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis".