Urheberrecht

Urheberrecht

Seit dem 01.03.2018 gelten neue Bestimmungen für das Urheberrecht. In der folgenden Übersicht sind für Forschung und Lehre relevante Änderungen bzw. Regelungen dargestellt.

  ErlaubtVerboten
Digitaler Semesterapparat Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen:
  • max. 15% eines Werkes zur Veranschaulichung der Lehre, wenn mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt werden
  • vollständiges Werk sofern vergriffen (= nicht vom Buchhandel lieferbar)
  • vollständige Abbildungen (als Zitat)
  • vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften/ Fachzeitschriften
  • vollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
  • Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen von vollständigen Artikeln aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
  • Physische Kopien von Noten
  • Zugang für Nichtteilnehmer der Veranstaltung
Forschungsgruppe Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen:
  • max. 15% eines Werkes zur Veranschaulichung der Lehre, wenn mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt werden
  • vollständiges Werk sofern es vergriffen ist (= nicht vom Buchhandel lieferbar)
  • vollständige Abbildungen (als Zitat)
  • vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften / Fachzeitschriften
  • vollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
  • für kommerzielle Forschung
  • Zugang für unbeteiligte Dritte
  • vollständige Artikel aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
Eigene wissenschaftliche Forschung Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen:
  • max. 75% eines Werkes
  • vollständiges Werk sofern es vergriffen ist (= nicht vom Buchhandel lieferbar)
  • vollständige Abbildungen (als Zitat)
  • vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften / Fachzeitschriften
  • vollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
  • vollständige Artikel aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
Fernleihe
  • Kopie von max. 10% eines Werkes
  • einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften und Fachzeitschriften
  • Fernleihkopien aus Zeitungen oder Publikumszeitschriften
Text/Data Mining
  • Vervielfältigung des Ausgangsmaterials
  • Zugang für beteiligte Personen
  • für kommerzielle Zwecke
  • eigene Aufbewahrung nach Abschluss der Forschungsarbeit (darf aber Bibliothek oder Archiv)

Hilfreiche Dokumente und Links

  • Eine aktuelle Broschüre des BMBF zum Urheberrecht in der Wissenschaft finden Sie hier.
  • Eine zusammenfassende grafische Übersicht finden Sie auch hier.
  • Einen Praxisleitfaden für Rechtsfragen bei der Digitalisierung in der Lehre finden Sie hier.
  • Hinweise zur Verwendung von Werken in elektronischen Semesterapparaten finden Sie auch hier.
  • Ein Buch zu Rechtsfragen bei Open Science (auch zu Forschungsdaten) finden Sie hier.
  • Ein frei zugängliches Studienbuch Urheberrecht für Buchwissenschaftler finden Sie hier.
  • Ein kurzes Erklärvideo zu digitaler Lehre und Urheberrecht finden Sie hier.
  • Hier finden Sie einen Leitfaden "Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis".