Digitalisierung

Digitalisierungsservice

Im Rahmen des Digitalisierungsservice bearbeitet die Universitätsbibliothek Aufträge zur Digitalisierung von einzelnen Werke aus ihren Beständen und nimmt unverbindliche Digitalisierungsvorschläge entgegen.

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner:innen in der Abteilung Sondersammlung oder schreiben Sie eine E-Mail an

digibib.ubuni-rostockde

Gerne unterstützen wir auch Digitalisierungsprojekte in Forschung und Lehre an der Universität Rostock. Projektpartnern bieten wir unsere Kooperation bei Erschließungs- und Digitalisierungsvorhaben an, z. B. regionalen Kultureinrichtungen im Rahmen der Digitalen Bibliothek M-V.

Eine Digitalisierung kann in der Regel erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Werk ist urheberrechtsfrei (70 Jahre nach dem Tod der Rechteinhaber), vergriffen (gemäß § 13d UrhWG) oder die Zustimmung der Rechteinhaber liegt vor.
  • Das Werk kann vollständig digitalisiert und über RosDok veröffentlicht werden.
  • Es ist noch kein Digitalisat des Werkes in ausreichender Qualität im Internet verfügbar. (Bitte prüfen Sie das zuvor über den KVK).
  • Der konservatorische Zustand des Exemplars erlaubt eine Digitalisierung.
  • Die Digitalisierung kann mit vertretbarem Aufwand an den vorhandenen Digitalisierungsstationen vorgenommen werden.
Digitalisierungsvorschlag

Gerne nehmen wir unverbindliche Digitalisierungsvorschläge entgegen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Allerdings erfolgt die Bearbeitung möglicherweise nicht mit hoher Priorität. Je nach aktuellen Arbeitskapazitäten kann die Digitalisierung deshalb eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Nach Fertigstellung werden die Digitalisate über RosDok veröffentlicht.

Digitalisierungsauftrag (kostenpflichtig)

Kosten gemäß Hochschulgebührensatzung 2017, Anlage 3, Nr 5:

  • 1. 10 Euro Grundgebühr 
  • 2. 0,25 Euro je Seite
  • ggf. 3. Mehraufwand Sondermaterialien 15 Euro pro angefangene 15 Min
  • ggf. 4. 2 Euro je CD
  • ggf. 5. Versandkosten

Ablauf

  • Nach Eingang Ihrer Anfrage wird geprüft, ob eine Digitalisierung möglich ist.
  • Sie erhalten per Email eine Rückmeldung mit einem unverbindlichen Kostenvoranschlag.
  • Nachdem Sie den Auftrag zu diesen Kosten bestätigt haben, erhalten Sie eine von der UB Rostock eine Rechnung. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das dort angegebene Konto.
  • Die Bearbeitung des Auftrags erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Werktagen. Bei längeren Lieferterminen setzen wir Sie davon in Kenntnis.
  • Die Digitalisate werden in Form einer Datei pro Seite im JPEG-Format in Farbe mit einer Auflösung von 150dpi bezogen auf die Originalgröße zur Verfügung gestellt.
  • Die Bereitstellung erfolgt als Internet-Download in einer zip-Datei.
  • Nach der Fertigstellung der Digitalisate und dem Eingang der Zahlung wird ein Download-Link an die angegebene Email-Adresse geschickt. Dieser Link bleibt ca. 30 Tage aktiv.
  • Alternativ kann die Lieferung der Dateien auch auf einer CD-ROM per Post erfolgen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten von 5 Euro pro CD-ROM sowie für den Versand an.

Weitere Hinweise

  • Die Digitalisate können für wissenschaftliche und private, nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Bitte schicken Sie uns ein Belegexemplar von Publikationen, in denen die Digitalisate verwendet werden. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir herzlich um einen Hinweis auf die Publikation.
  • Die im Auftrag von Benutzern hergestellten Bilder werden in der Regel weiter verwendet und über RosDok veröffentlicht.  
Digitalisierung für Forschung und Lehre an der Universität Rostock

Für Lehrveranstaltungen oder Forschungsvorhaben an der Universität Rostock digitalisieren wir vollständige Werke, sofern dies rechtlich möglich ist. 

Wissenschaftler:innen und Hochschullehrer:innen der Universität Rostock entstehen dabei keine Kosten.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung gegebenenfalls eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Beginn des Semesters an!

Nicht möglich ist eine Digitalisierung 

  • von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung der Rechteinhaber,
  • von einzelnen Aufsätzen oder Werkteilen, 
  • wenn keine freie Bereitstellung im Internet erfolgen kann.
eigene Publikationen von WissenschaftlerInnen der Universität Rostock

Für Angehörige der Universität Rostock bieten wir den kostenlosen Service, ihre eigenen gedruckt vorliegenden Publikationen zu digitalisieren, sofern diese dann auch auf RosDok veröffentlicht werden können.

Hierzu müssen Sie der Universität Rostock die Genehmigung zur Digitalisierung und Veröffentlichung erteilen. Sofern Sie nicht alleiniger Inhaber aller Rechte an der Publikation sind, müssen Sie diese von möglichen weiteren Rechteinhabern (Mitautoren, Herausgeber, Verlage) einholen.

In der Regel kann im Anschluss an das Scannen auch eine automatische Texterkennung erfolgen, so dass ein durchsuchbares Dokument publiziert wird.

Bitte kontaktieren Sie uns per Email, um die genaue Vorgehensweise abzusprechen: digibib.ubuni-rostockde

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Digitalisierungsprozess möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Vergriffene Werke (bis Erscheinungsjahr 1965)

Für veröffentlichte Werke, die noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen (bis 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers), kann durch die Bibliothek eine Digitalisierung ohne Genehmigung der Rechteinhaber erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • das Werk ist vergriffen, d.h. es gib kein verlegerisches Angebot mehr und es ist über den Buchhandel nicht mehr lieferbar
  • Erscheinungsjahr vor dem 01.01.1966
  • Veröffentlichung in den Grenzen der heutigen Bundesrepublik Deutschland
  • monografische Publikationen

Bitte beachten Sie, dass ein Digitalisierungsauftrag für vergriffene Werke eine längere Zeit in Anspruch nimmt, da vor der Digitalisierung folgende Schritte zu erfolgen haben:

  • Beantragung über den Lizensierungsservice Vergriffene Werke
  • Prüfung des Lizensierungsantrags durch die VG Wort
  • Bekanntmachung und Eintragung in das Register über vergriffene Werke des Deutschen Patent- und Markenamtes
  • Wartezeit von sechs Wochen für die gesetzlich festgelegte Widerspruchsfrist
  • Zahlung der Lizenzgebühren

Weitere Informationen bietet die Webseite Lizensierungsservice Vergriffene Werke der Deutschen Nationalbibliothek.

Urheberrechtlich geschützte Werke mit Zustimmung der Rechteinhaber

Die Digitalisierung eines urheberrechtlich geschützten Werks (bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber) kann nur erfolgen, wenn die Zustimmung der Rechteinhaber vorliegt.

Bitte holen Sie die Genehmigung zur Digitalisierung und Veröffentlichung vom Urheber bzw. weiteren Rechteinhabern (z.B. Herausgebern, Verlagen) ein.

Nutzen Sie dazu bitte möglichst das folgende Formular: Genehmigung zur Digitalisierung und Veröffentlichung .

Kulturgüter aus Privatbesitz

Um einzelne Werke von kulturhistorischem Wert nachhaltig zu sichern und für die Öffentlichkeit bereitzustellen, digitalisieren wir auch Kulturgüter aus Privatbesitz.

Voraussetzung ist, dass

  • eine Digitialisierung rechtlich möglich ist und
  • das Digitalisat frei über RosDok im Internet veröffentlicht werden kann.