Benutzerkontosperrung

Benutzerkontosperrung

Eine Kontosperrung kann aus verschiedenen Gründen vorliegen. Aktivitäten, wie das Verlängern von Medien sind dann nicht mehr möglich. Sollten Sie Fragen zu einer vorliegenden Sperre haben, können Sie sich gerne an eine unserer Servicetheken wenden.

 

 


Befristete Ausleihsperre

Eine zeitlich befristete Sperre der Ausleihberechtigung kann aus nachfolgend aufgeführten Gründen vorliegen. Die Dauer der Sperre ist abhängig von den Gründen, die dieser zugrunde liegen.

Offene Forderungen

Sollte die Summe Ihrer Mahngebühren die Höchstgrenze übersteigen, ist eine selbstständige Verlängerung Ihrer Entleihungen nicht mehr möglich.

Bitte wenden Sie sich zum Begleichen der ausstehenden Forderungen an die Campusbibliothek Südstadt oder die Fachbibliothek Bildung, Geschichte, Altertum. Im Anschluss wird die Sperre aufgehoben.

Hinweis: Sollte Sie bereits eine Rechnung per Post erreicht haben, ist eine Bezahlung vor Ort nicht mehr möglich. Dem Brief können Sie die Informationen zur Kontoverbindung entnehmen.

4. Mahnung

Sollte eine Überschreitung der Leihfrist bereits bei der 4. Mahnung angelangt sein, so ist ein selbstständiges Verlängern sämtlicher Medien nicht möglich. Das Medium muss schnellstmöglich an einer unserer Servicetheken abgegeben werden.

Zwangsgeldandrohung / Zwangsgeldbescheid

Bei einer weiter fortgeschrittenen Überschreitung der Leihfrist ergeht durch die Universitätsbibliothek Rostock ein Zwangsgeldbescheid. Die Medien müssen schnellstmöglich zurückgegeben und die Mahngebühren beglichen werden.

Sollte Sie ein Zwangsgeldbescheid per Post erreicht haben, folgen Sie bitte den im Brief beschriebenen Anweisungen. Im Anschluss wird Ihnen für eine Dauer von 1-3 Monaten die Berechtigung zur Ausleihe entzogen.

 

 


Ausweissperre

Eine Ausweissperre erfolgt sofort, wenn der Verlust des Bibliotheksausweises gemeldet wird. Während der Sperrung können keine Medien ausgeliehen werden und es kann nicht auf das Benutzerkonto zugegriffen werden. Das Benutzerkonto wird wieder freigeschaltet, wenn der Ausweis sich wieder anfindet oder ein neuer Bibliotheksausweis beantragt wird.