
Botenkarte beantragen
Die Professor:innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen der Universität Rostock erhalten auf Antrag die Möglichkeit, einen Studierenden mit der Bestellung und Ausleihe von Literatur zu beauftragen. Dies ist geregelt durch die Botenkarte. Voraussetzung ist, dass der Studierende im Fachbereich als studentische Hilfskraft angestellt ist.