Open Access

Open Access-Publikationsfonds für Zeitschriftenartikel

Ab 2017 hat die Universität Rostock einen Open Access-Publikationsfonds eingerichtet, aus dem unter bestimmten Bedingungen eine Übernahme der Kosten von Open Access-Publikationen in Zeitschriften möglich ist. Der Publikationsfonds wird auch 2023-2025 unter der Projektnummer 512855535 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Programm Open Access Publikationskosten gefördert.

Beantragung der Förderung

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es zusammen mit der elektronischen Rechnung an . Sie erhalten nach Prüfung im Referat Open Access eine verbindliche Auskunft zur Übernahme der Kosten, die Bezahlung der Rechnung wird über die Universitätsbibliothek abgewickelt. Auch eine Erstattung bereits gezahlter Publikationsgebühren ist möglich, sofern die Förderbedingungen der DFG eingehalten werden. Kosten, die 2000 € brutto überschreiten, müssen dezentral durch die antragstellende Person finanziert werden.

Abweichendes Verfahren für Mitglieder der Universitätsmedizin Rostock (UMR)

Sie reichen bitte, wie bei anderen wissenschaftlichen Publikationen auch, das Formular zur Erstattung von Druckkosten im Dekanat der UMR ein (http://intranet.med.uni-rostock.de/forschung-lehre/formulare/). Sollte eine Förderung aus dem Open-Access-Fonds möglich sein, übernimmt das Dekanat die Geltendmachung der Kosten bei der Universitätsbibliothek und die Rechnungslegung an die Bibliothek. Auch für die UMR ist eine Finanzierung von bis zu 2000 EUR brutto aus zentralen Mitteln möglich (DFG + Dekanat), darüber hinaus gehende Kosten müssen aus Instituts- oder Drittmitteln getragen werden.

Förderkriterien

Gemäß den Richtlinien der DFG müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • Es können nur Artikel in echten Open Access-Zeitschriften gefördert werden, Aufsätze in prinzipiell kostenpflichtigen Zeitschriften sind nicht förderfähig. Eine (nicht vollständige) Übersicht echter Open Access-Zeitschriften liefert zum Beispiel das Directory of Open Access Journals.
  • Die Zeitschrift muss im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwenden. Hier prüfen wir anhand des Directory of Open Access Journals, ob die Zeitschrift dort vorhanden ist und damit ein fachlich angemessenes Qualitätssicherungsverfahren sichergestellt ist. Sollte die Zeitschrift Ihrer Publikation dort nicht gelistet sein, prüfen wir explizit das Qualitätssicherungsverfahren dieser Zeitschrift und halten bei Bedenken mit Ihnen als Autor:in Rücksprache. 
  • Die Publikation muss nachnutzbar mit einer geeigneten Lizenz, z.B. CC-Lizenz (Creative Commons) versehen sein.
  • Es werden Publikationsgebühren bis maximal 2.000 EUR pro Aufsatz (inkl. MwSt.) zentral finanziert. Darüber hinaus gehende Kosten müssen durch die antragstellende Person dezentral aus Dritt- oder Haushaltsmitteln finanziert werden. 
  • Sie sind Mitglied oder Angehörige der Unversität Rostock und als „corresponding author“ für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich. Bei mehreren Affiliationen ist in Ihrem Artikel die Universität bzw. Universitätsmedizin als primäre Affiliation anzugeben. Als korrespondierende Mailadresse ist im Artikel die der Universität Rostock bzw. der Universitätsmedizin Rostock zu verwenden.
  • Ausgeschlossen von der Finanzierung sind:
    • Artikel in hybriden (also subskriptionsbasierten) Journals
    • non-research articles (Editorial Notes, Book Reviews, Letters, Reports etc.)
    • andere Gebühren als Publikationsgebühren
    • Artikel in Mirror-Journals
  • Jede geförderte Publikation sollte einen Hinweis auf die diese Förderung enthalten. (Beispielformulierung: "We acknowledge funding by Deutsche Forschungsgemeinschaft and Universität Rostock/Universitätsmedizin Rostock - 512855535." bzw. "Diese Publikation wurde gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Open Access-Publikationsfonds der Universität Rostock/Universitätsmedizin Rostock im Projekt 512855535.")

Außerdem gilt:

  • Mit Abschicken des Antragsformulars sichern Sie die Übernahme der 2.000 EUR brutto überschreitenden Kosten zu. Die Universitätsbibliothek zahlt den vollständigen Rechnungsbetrag + Umsatzsteuer und berechnet Ihnen die 2.000 EUR brutto überschreitenden Kosten weiter. Aufgrund der zeitaufwändigen Zahlungsprozesse bei Auslandsrechnungen müssen Sie mit 2-3 Monaten Nachlaufzeit rechnen, Ihnen geht dann das vorausgefüllte Umbuchungsformular zur Unterschrift zu (gilt nicht für UMR).
  • Publikationen an der Universitätsmedizin Rostock können nur gefördert werden, wenn die Zeitschrift, in der publiziert werden soll, über einen Impact Factor verfügt und der Erst- und/oder Letztautor Mitglied der UMR ist. Dies gilt nicht für die anderen Fakultäten.

Open Access-Beauftragter der Universitätsbibliothek

Steffen Malo


Tel.: +49 381 498-8627


 

Notwendige Angaben auf der Verlagsrechnung

Die Verlagsrechnung wird zentral durch die Universitätsbibliothek bzw. die Universitätsmedizin per Überweisung beglichen. Dafür sind folgende Angaben auf der Verlagsrechnung notwendig:

  • Vollständige Dienstadresse des Rechnungsempfängers (= Autor:in)

  Autor:in (Corresponding/Submitting)
  Universität Rostock
  Fakultät / Lehrstuhl / Institut
  Straße
  D-18### Rostock
  Germany

  • Rechnungsdatum
  • Rechnungs- und/oder Bestellnummer
  • Umfang/Art der Leistung: Article Processing Charges / Publikationskosten für [Artikeltitel], [Zeitschriftentitel], [Publikationsjahr]
  • Rechnungsbetrag Netto / Brutto
  • Getrennte Ausweisung des Steuersatzes von 19%
  • VAT-ID des Leistungsempfängers
    • Universität Rostock: DE 137385436
    • Universitätsmedizin Rostock: DE 246101670
  • VAT-ID des Rechnungsstellers (Verlages) bei Sitz oder Registrierung in einem EU-Staat
  • Vollständige Adresse des Rechnungsstellers
  • Kontodetails des Rechnungsstellers (IBAN, BIC/ABA, Bank)

Bisher geförderte Publikationen

 


ACHTUNG: Bei Rechnungen mit Auslandsbezug ist der Rechnungsbetrag ein Nettobetrag, entsprechend müssen 19% MwSt. auf den Nettobetrag abgeführt werden. Da sich die anteilige Förderung aus zentralen Mitteln auf den Bruttobetrag von 2000 EUR bezieht, ist die Steuer einzubeziehen, es sind also Rechnungen mit einem Nettobetrag bis zu 1.680 EUR derzeit aus dem Fonds finanzierbar, darüber hinaus gehende Kosten müssen dezentral durch die antragstellende Person getragen werden.