Seit dem 01.03.2018 gelten neue Bestimmungen für das Urheberrecht. In der folgenden Übersicht sind für Forschung und Lehre relevante Änderungen bzw. Regelungen dargestellt.
|  | Erlaubt | Verboten | 
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| Digitaler Semesterapparat | Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen: max. 15% eines Werkes zur Veranschaulichung der Lehre, wenn mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt werdenvollständiges Werk sofern vergriffen (= nicht vom Buchhandel lieferbar)vollständige Abbildungen (als Zitat)vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften/ Fachzeitschriftenvollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
 | Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen von vollständigen Artikeln aus Zeitungen / PublikumszeitschriftenPhysische Kopien von NotenZugang für Nichtteilnehmer der Veranstaltung
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| Forschungsgruppe | Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen: max. 15% eines Werkes zur Veranschaulichung der Lehre, wenn mit der Nutzung keine kommerziellen Interessen verfolgt werdenvollständiges Werk sofern es vergriffen ist (= nicht vom Buchhandel lieferbar)vollständige Abbildungen (als Zitat)vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften / Fachzeitschriftenvollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
 | für kommerzielle ForschungZugang für unbeteiligte Drittevollständige Artikel aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
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| Eigene wissenschaftliche Forschung | Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentlich zugänglich machen: max. 75% eines Werkesvollständiges Werk sofern es vergriffen ist (= nicht vom Buchhandel lieferbar)vollständige Abbildungen (als Zitat)vollständige einzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften / Fachzeitschriftenvollständige Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten; Noten max. 6 Seiten; Musik/Film max. 5 min.)
 | vollständige Artikel aus Zeitungen / Publikumszeitschriften
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| Fernleihe | Kopie von max. 10% eines Werkeseinzelne Artikel aus wiss. Zeitschriften und Fachzeitschriften
 | Fernleihkopien aus Zeitungen oder Publikumszeitschriften
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| Text/Data Mining | Vervielfältigung des AusgangsmaterialsZugang für beteiligte Personen
 | für kommerzielle Zweckeeigene Aufbewahrung nach Abschluss der Forschungsarbeit (darf aber Bibliothek oder Archiv)
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- Eine aktuelle Broschüre des BMBF zum Urheberrecht in der Wissenschaft finden Sie hier.
- Einen Praxisleitfaden für Rechtsfragen bei der Digitalisierung in der Lehre finden Sie hier.
- Ein Buch zu Rechtsfragen bei Open Science (auch zu Forschungsdaten) finden Sie hier.
- Ein frei zugängliches Studienbuch Urheberrecht für Buchwissenschaftler finden Sie hier.
- Hier finden Sie einen Leitfaden "Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis".
- Hier finden Sie einen Kommentar zu Creative Commons Lizenzen.