Rechtliche Aspekte zum Forschungsdatenmanagement
Wir stellen auf dieser Seite die Empfehlungen der Universität Rostock zu Forschungsdaten vor und geben Hinweise zu verschiedenen rechtlichen Ebenen im Forschungsdatenmanagement und verweisen auf die entsprechenden Ansprechpersonen an der Universität.
Empfehlungen der Universität Rostock
Forschungsdaten-Policy der Universität Rostock vom 22. Juni 2023
Formulare bezüglich des Datenschutzes an der Universität Rostock
Antragstellung bei der Ethikkommission - Satzung der Ethikkommission von 2018
Open-Access-Erklärung von 2015
Leitlinien für den Umgang mit geistigem Eigentum von 2015
NAGOYA-PROTOKOLL - Internationales Abkommen über Zugang und Nutzung genetischer Ressourcen
DFG-Checkliste zum Umgang mit Forschungsdaten
DFG-Kodex - Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
NFDI - Aufbau einer nationalen Infrastruktur
FAIR - Prinzipien im Forschungsdatenmanagement
OpenAIRE - Förderprogramm für den Online-Zugang zu Forschungsergebnissen
Horizon 2020 - Förderprogramme der Europäischen Union
EU-Citizen.Science - Plattform für Forschungsdaten von Bürgern
Rechtliche Aspekte in Bezug auf Forschungsdatenmanagement
Im Forschungsdatenmanagement spielen folgende Rechtsbereiche eine Rolle: Urheber- und Urhebervertragsrecht, Rechte an Forschungsdaten und Datenbanken sowie Software, Lizenzrechte und Nutzungsvereinbarungen, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz, Bildrechte, Zweitveröffentlichungen und Nachnutzungen darüber hinaus auch das Arbeitsrecht.
Ansprechparter für verbindliche Rechtsauskünfte ist das Justitiariat (S43). Für Fragen des Datenschutzes wenden Sie sich an die Stabsstelle Datenschutz und Informationssicherheit.
Viele Aspekte werden in der Veröffentlichung "Rechtsfragen bei Open Science" erläutert.
Schutz von Daten
In vielen Bereichen der Universität Rostock arbeiten Forschende mit personenbezogenen Daten. Diese erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Die rechtlichen Bestimmungen geben den Umgang mit diesen Daten vor. Geregelt sind die Bestimmungen in der DSGVO, dem BDSG und im Datenschutzgesetz MV. Der interactive Virtual Assistant (iVA) von BERD@NFDI unterstützt Forschenden dabei, zu prüfen, welche datenschutzrechtlichen Vorschriften im Rahmen eines Forschungsvorhabens zu beachten sind. Anhand ausgewählter Fragen werden Nutzende dabei durch die für sie relevanten Regelungen der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG, LDSG) geführt.
Lizenzierung und Open Access
Open Access meint den unbeschränkten und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlicher Information. Open Access ist Bestandteil des Themas offene Wissenschaft - häufig auch Open Science genannt. Der Gedanke dahinter ist Wissenschaft, die allen frei zugänglich ist. Die FAIR-Prinzipien unterstützen dabei die Forschung, da Sie formulieren, wie Forschungsdaten veröffentlicht werden sollen. Gemäß der FAIR-Prinzipien sollen Daten "findable, accessible, interoperable, and re-usable" sein.
Die Creative Commons sind Urheberrechtslizenzen und -werkzeuge. Sie sind modular aufgebaut, um urheberrechtlich geschützte Werke vom Urheber mit Rechten für die Weiterverwertung zu versehen. Zur Auswahl einer CC-Lizenz bietet Creative Commons den License Chooser.
Das DEAL Konsortium gibt auf der Webseite Hilfestellung für die Wahl einer geeigneten Lizenz. Nutzungsvereinbarungen sind eine weitere Möglichkeit die Nutzungsrechte für Forschungsdaten festzulegen. In diesem PDF von Gesis finden Sie ein Beispiel für eine Nutzungsvereinbarung.
Wenn die zu veröffentlichten Forschungsdaten Software sind, ist es empfehlenswert, eine Softwarelizenz zu wählen. Andere Lizenzmodelle weisen den Schutz oder die Freigabe der Inhalte meist unzureichend aus.


