Leihfristen

Leihfrist überschritten

Überschreitung der Leihfrist von Büchern

Bei Überschreitung der Leihfrist werden je Medium Mahngebühren erhoben.
Alle BenutzerInnen erhalten 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Rückgabeerinnerung per E-Mail. Nach Ablauf der Leihfrist werden Sie in regelmäßigen Abständen daran erinnert, das Medium zurückzugeben oder nach Möglichkeit zu verlängern.

Bei Überschreiten der Leihfrist werden je Medium nach Anzahl der Mahnungen folgende Gebühren erhoben:

  1. Mahnung (nach einer Woche) 2,00 €
  2. Mahnung (nach zwei Wochen) zuzüglich 3,00 €
  3. Mahnung (nach drei Wochen) zuzüglich 4,00 €

Die angefallenen Gebühren können in bar oder mit Karte in der Fachbibliothek Bildung, Geschichte, Altertum und in der Campusbibliothek Südstadt bezahlt werden. Mahngebühren für die eine Rechnung erstellt wurde, müssen per Überweisung bezahlt werden.
Unsere Gebühren sind in der Satzung über die Erhebung von Hochschulgebühren, Beiträgen und Entgelten (Hochschulgebührensatzung) festgelegt, veröffentlicht in: Hochschulgebührensatzung (Universität Rostock – Amtliche Bekanntmachung (2017, Nr. 7, 10.03.2017; Anlage 3 (S. 6f.)) 

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mahnung haben, wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die Beschäftigten an der Ausleihtheke am jeweiligen Standort.

Campusbibliothek Südstadt

Campusbibliothek Innenstadt


Überschreitung der Leihfrist für die Dauerschließfächer

"Bei einer Überschreitung der Nutzungsfrist werden die Schließfächer am Folgetag vom Bibliothekspersonal geöffnet und geräumt. Es bedarf hierzu keines vorherigen Hinweises oder einer Räumungsaufforderung. Die entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen und gemäß der Hausordnung der Universität behandelt. Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken werden an diese zurückgesandt. Entliehene Medien aus dem eigenen Bestand werden zurückgebucht". (Auszug aus: Nutzungsbedingungen für Dauerschließfächer)

Für jede Räumung durch das Bibliothekspersonal wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben. Sollten Sie den Schlüssel für das Dauerschließfach nicht binnen einer Woche der Bibliothek zukommen lassen, wird auch dafür eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig (s. Nr.9 Nutzungsbedingungen für Dauerschließfächer).

Sie erhalten drei Tage vor Ablauf der Leihfrist den Hinweis, dass eine Abgabe oder Verlängerung erfolgen muss.