Ab Montag, den 15. Februar 2021 sind alle zutrittsberechtigten Personengruppen (Informationen zum Einlassmanagement) auf der Grundlage des aktuellen "Gesetz- und Verordnungsblatt[es]" vom 13. Februar 2021 zur Nutzung der Bibliothek bis zum 7. März 2021 verpflichtet, eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin die geltenden Sonderregelungen und Hygienevorschriften zur Nutzung der Universitätsbibliothek.
Bleiben Sie gesund!
Die Bibliotheksleitung