
Quellen und Dokumente
Jahr | Quelle |
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1419 | Stiftungsurkunde der Universität zu Rostock von Papst Martin V., Ferrara, 13. Februar 1419. |
1420er | Die ersten Statuten der 1419 eröffneten Rostocker Akademie Eine Neuedition und -übersetzung (2010/2011) von Dr. phil. Hilde Michael der "ersten Statuten der 1419 eröffneten Rostocker Akademie. Abgeschrieben aus dem rechtskräftigen Kodex" finden sie an dieser Stelle. Die überarbeitete Textausgabe von E. v. Westphalen berücksichtigt erstmals sämtliche Randbemerkungen, Ergänzungen, Streichungen, Rasuren usw., die im Text der ältesten Universitätsstatuten des im Universitätsarchiv der alma mater Rostochiensis archivierten und bereits digitalisierten Statutenbuchs zu erkennen sind. Deutsche Übersetzung. Älteste Statuten der Universitätsmedizin Rostock. |
1433 | Gründungsurkunde der Theologischen Fakultät. Die Urkunde Papst Eugens IV. zur Einrichtung einer Theologischen Fakultät an der Universität Rostock von 1433, neu ediert und übersetzt von Dr. phil. Hilde Michael. |
1548 | Statuten der Universität Rostock. Im Jahr 1548 wurden an der 1419 gegründeten Universität Rostock zum zweiten Mal in der Geschichte der alma mater Rostochiensis Universitätsstatuten erlassen. Diese in Neulatein verfassten statuta wurden bislang weder in einem modernen Druck ediert noch aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt. Der Umgang mit dieser Rechtsquelle war folglich nur erschwert möglich. Dr. phil. Hilde Michael hat nun die Statuten ins Deutsche übersetzt. Einleitung. Lateinische Version. Deutsche Übersetzung. Glossar. |
1563 | Formula Concordiae So Anno 1563 zwischen Denen Hertzogen zu Mecklenburg Und Einem Ehrbahren Raht der Stadt Rostock wegen der Universität daselbst getroffen. |
1563 | Statuten der Universität Rostock. Bei den 1563er Universitätsgesetzen handelt es sich um zehn, in neulateinischer Sprache verfasste, oft altgriechische Worte und Zitate enthaltende, Sollbestimmungen. Die zehn Universitätsgesetze weisen in einem sehr frommen Sprachton an, was es seitens der Akademieangehörigen zu unternehmen oder zuunterlassen galt, um den Statuten und den Zehn Geboten der Heiligen Schrift zu entsprechen. Die Universitätsgesetze von 1563 sollte man deshalb nicht nur als Universitätsstatuten, sondern auch als einen Katechismus für die Angehörigen der alma mater Rostochiensis verstehen. (aus dem Vorwort von Dr. phil. Hilde Michael) Vorwort. Lateinischer Text. Deutsche Übersetzung. Glossar. |
1570 - 1879 | Protokollbücher und Spruchakten der Juristenfakultät Rostock Der Bestand Spruchakten enthält die schriftliche Hinterlassenschaft der rechtspraktischen Tätigkeit der Professoren der Juristischen Fakultät der Universität Rostock und dokumentiert ca. 40.323 einzelne Rechtsvorgänge aus über 300 Jahren. Der Bestand setzt sich aus Urteilsbüchern, Protokollbüchern und Spruchakten im Sinne von Vorakten zusammen und umfasst den Zeitraum 1570 bis 1879. Er enthält auch die Überlieferungen der Spruchtätigkeit der Juristischen Fakultät der Universität Bützow von 1760 bis 1789. Die Spruchakten sind in FINDBUCH.Net recherchierbar. Die Wirkung der Spruchtätigkeit der Juristischen Fakultät und die Auswertung dieses umfangreichen Quellenmaterials geht über die Bedeutung der Universitäts- und Landesgeschichte hinaus. Frau Dr. Katrin Moeller hat einige Jahre an dem Bestand gearbeitet. Seit 2019 stellt sie Transkripte und Abstrakte online. |
1614-1662 | Auszüge aus Quellen zum Pennalismus Verbot des Pennalismus Rostock 1614 August 18 in Latein Verbot des Pennalismus Rostock 1614 August 18 - dt. Übersetzung Berichte von Studenten über Misshandlung durch Kommilitonen Pennalismusverbot Rostock 1639 und 1641 - in Latein Pennalismusverbot Rostock 1639 und 1641 - dt. Übersetzung Verzeichnisse der Studenten nach Nationen 1641 Ausgaben der Landmannschaften Rostock 1636-1642 Pennalismusverbot Rostock 1662 März 7 - Latein Pennalismusverbot Rostock 1662 März 7 - dt. Übersetzung |
1760-1789 | Der Fakultätsdekan und die Gruppe der Ärzte der Medizinischen Fakultät der Akademie zu Bützow. |
1789 | Regulativ und Instruktion zur Bestellung eines Vizekanzlers und Kurators der Universität Rostock. |
1837 | Instruktion für den Vizekanzler der UniversitätC. F. von Both. |
1855 | |
1867 | Revidirte Disciplinar-Statuten für die Studierenden auf der Landes-Universität zu Rostock nebst Ministerial-Verfügung vom 8. October 1867. |
1903 | Satzungen für die Universität zu Rostock. Mit den Änderungen zu §§28 und 31 vom 18. August 1913, zu §§ 9, 47, 51, 54, 62 und 109 vom 18. April 1914. |
1927 | Satzungen für die Universität zu Rostock. Geordnet nach dem Stande vom 1. März 1927 und mit Erläuterungen versehen. Die Bestimmungen der Ordnung vom 6. Februar 1920 sind an der passenden Stelle eingefügt. |
1932 | Satzung der Universität Rostock 1932 (Brunstäd-Verfassung). |
1954 | |
1988/89 | |
1996 |