
Benutzung Universitätsarchiv
Hinweise zur Benutzung
Das Universitätsarchiv steht als öffentliches Archiv grundsätzlich jedem offen, der ein berechtigtes wissenschaftliches, heimatkundliches, gemeinnütziges oder persönliches Interesse glaubhaft macht. Die Benutzung des Archivgutes erfolgt auf der Grundlage des Landesarchivgesetzes und der Benutzungsordnung.
Im Benutzungsantrag sind das Thema und der Zweck der Benutzung sowie geplante Reproduktion und Veröffentlichungen anzuzeigen. Der Nutzende verpflichtet sich, von Publikationen, die auf der Grundlage von Quellen des Universitätsarchivs entstanden sind, ein Belegexemplar abzuliefern. Anfallende Gebühren richten sich nach der Hochschulgebührensatzung.
Nach vorheriger Anmeldung stehen die bestellten Archivalien im Rahmen der Öffnungszeiten im Leseraum zur Einsicht zur Verfügung. Die Bereitstellungsfrist kann abhängig vom jeweiligen Transportweg variieren. Ein Anspruch auf Vorlage einer bestimmten Anzahl von Akten besteht nicht. Akten mit schutzwürdigen Personendaten, aus unverzeichneten Beständen oder in kritischem Erhaltungszustand sind von der Nutzung ausgeschlossen.