München. Anlässlich eines weiteren gravierenden Falls warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen. Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Rechnungen an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die unerlaubterweise das Logo des DPMA und die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums des DPMA in Berlin enthalten. Sie sind angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde verfasst und fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf.
Die Schreiben sind nach bisherigen Erkenntnissen an Markeninhaberinnen und Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben.
Einen ähnlichen Betrugsfall hatte das DPMA im Juli registriert. Damals richteten sich die Aufforderungen an Personen und Unternehmen, deren angemeldete Marken noch nicht eingetragen waren.