Neue Nutzungsbedingungen

Geänderte Öffnungszeiten

Bereits seit dieser Woche hat die Universitätsbibliothek veränderte Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte unserer Webseite zu den Öffnungszeiten.

Einlasskontrolle – 3G

Derzeit dürfen lediglich geimpfte, genesene oder getestete Personen die Bibliothek nutzen. Bitte beachten Sie, dass Selbsttests vor Ort nicht möglich sind.
Der Zutritt zu den Gebäuden der Bibliotehk ist aktuell nur für bestimmte Personengruppen erlaubt. Informaiton wer die Universitätsbibliothek nutzen darf, finden Sie in unserem FAQ? 

Nutzung der Arbeitsplätze – 2G

Das Lernen und Arbeiten an den Arbeitsplätzen der Bibliothek ist nur nach Vorlage eines 2G Nachweises (geimpft, genesen) möglich. Bitte teilen Sie an der Einlasskontrolle mit, dass Sie einen Arbeitsplatz benötigen. Nach Vorlage des 2G Nachweises erhalten Sie eine Platzkarte, die gut sichtbar auf dem Arbeitsplatz hinterlegt sein muss.

Maskenpflicht

In allen öffentlichen Bereichen der Bibliothek – auch an den Arbeitsplätzen – ist das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasenschutzes erforderlich.

 

Alle Maßnahmen dienen dazu, sowohl Sie als Besucherinnen und Besucher als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek bestmöglich zu schützen. Sollten Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder wenden Sie sich telefonisch an die 0381 498 8777.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihre Universitätsbibliothek


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